Die musikalische Gestaltung der Abdankung
geschrieben am 30.06.2004
Sehr geehrte Trauerfamilie
In diesen Tagen nehmen Sie von einem Menschen Abschied. Der Abdankungsgottesdienst bietet Raum für das Gedenken, Erinnern und für das sich neu Ausrichten.
Ein Organist oder eine Organistin ist im Auftrag der Kirchgemeinde für die musikalische Gestaltung der Trauerfeier verantwortlich. Wenn Sie Musikwünsche haben, mögen Sie diese bitte in direktem Kontakt mit den Kirchenmusikern absprechen. Wir empfehlen, in der Regel keine CDs abzuspielen. Ob klassische oder zeitgenössische Orgelmusik, ob Musik mit anderen Instrumenten und in verschiedenen Stilen: Die Unmittelbarkeit von live gespielter Musik ist im Gottesdienst durch CD-Musik nicht zu ersetzen.
Wünschen Sie erweiterte musikalische Begleitung, engagieren der Organist, die Organistin gerne auch entsprechende Instrumental- oder Gesangssolisten. Das Honorar für diese Musiker geht zu Lasten der Trauerfamilie. Für Berufsmusiker richten sich diese Honorare nach dem Tarif des Schweizerischen Musikerverbandes (www.smv.ch). Nehmen Sie mit der Organistin oder dem Organisten Kontakt auf, wenn Sie eigene Solisten engagieren möchten oder eine musikalische Mitwirkung von Angehörigen wünschen.
Die Kirchenmusiker werden für den Orgeldienst an der Abdankung von der Kirchgemeinde entschädigt. Für Extraproben und Vorproben, für besonders aufwendige musikalische Wünsche und für Literaturbeschaffung werden sie Ihnen nach gegenseitiger Absprache eine Rechnung stellen.
Der Organist, die Organistin setzt sich nach Kräften für eine persönliche musikalische Gestaltung der Abdankungsfeier ein. Möge es gelingen, Ihnen auch durch die Musik Trost und Zuversicht zu vermitteln.
Der Zürcher Kirchenmusikerverband